BESUCHERINFORMATIONEN:

Gerne können Sie unsere Hengste nach telefonischer Absprache von Montag bis Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr und Samstag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr besichtigen.

Deckbedingungen 2025

Alle Stuteneigentümer, die unsere vorstehend aufgeführten Hengste zur Besamung Ihrer Stuten in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen an:

  1. Decksaison

Die Besamungssaison beginnt am 15.Februar 2025 und endet am 01. August 2025

  • Folgende Hengste stehen über unsere Station für den nationalen Gebrauch mit Frischsamen zur Verfügung: Baccardi’s Best, Chacco Grande, Diamond Deluxe, Emiliano, Glamdale WP NRW, Great Europe WP, Lord Charmeur, Rising Star & Van Vermeer.
  • zudem können über uns alle Hengste vom NRW Landgestüt Warendorf bezogen werden. Die Hengste unterliegen den AGBs des NRW Landgestüt Warendorf.
  • TG-Samen (national) ist von den Hengsten Armani Gold HW, Baccardi, Champagner, Don Olympic, Pinocchio S.W., Symphonic und Vivat Rex zu beziehen. Für die Decktaxe werden Pailletten für zwei Besamungsdosen rausgegeben.
  • Sollte ein Hengst während der Decksaison nicht zur Verfügung stehen (Turnier, Krankheit, etc) kann auf einen anderen Hengst unserer Station gewechselt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgelds besteht nicht.
  • Ein Hengstwechsel während der Saison ist jederzeit möglich. Bei einer Preisdifferenz ist die höhere Decktaxe zu zahlen.
  • Der Hengsthalter behält sich vor, bei stark frequentierten Hengsten die Besamungsdosen auf zwei Portionen pro Rosse zu limitieren.
  1. Samenbestellung
  • Samenbestellungen werden telefonisch oder per WhatsApp unter +49 177 9183648 oder per E-Mail an labor@ruescher-konermann.de vorzugsweise unter Nutzung des Samenbestellformulars entgegengenommen.
  • Bei der Bestellung sind folgende Angaben zu machen:
    -Gewünschter Hengst
    -Name, vollständige Adresse und Telefonnummer des Stutenbesitzers
    -Lieferdatum und Lieferart
    -Verband bei dem die Bedeckung gemeldet werden soll + Mitgliedsnummer
  • -Name und Anschrift des Tierarztes / Besamungswart (Nachweis der Befähigung sind uns einzureichen)
  • -Angaben Stute: Name, Lebensnummer und Abstammung
  • Der Deckschein ist umgehend einzureichen
  1. Frischsamenversand
  • Die Kosten des Samenversands werden dem Stuteneigentümer in Rechnung gestellt und sind mit Lieferung des Samens fällig.
  • Der Samenversand geht auf Eigengefahr des Züchters.
  • Samenbestellungen sind bis 10.00 Uhr abzugeben. Der Samenversand erfolgt von Montag bis Samstag per Übernachtversand. Je nach Entfernung ist an allen Tagen auch ein Tagesversand möglich bei Bestellung bis 09.00 Uhr. Der Übernachtversand an Sonn- und Feiertagen ist nur teilweise möglich. Bitte Rücksprache halten.
  • Der Samen wird gekühlt in Styroporboxen per Kurier versendet. Diese Boxen müssen unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen mit dem Samenverwendungsnachweis wieder an die Hengststation zurückgesendet werden.
  • Samenversand ist nur innerhalb Deutschlands möglich.
  1. Decktaxe
  • Um den Vorkasse-Rabatt von 10% zu erhalten, muss die Decktaxe des gewünschten Hengstes vor der ersten Besamung auf folgendes Konto überwiesen werden: Hengststation Rüscher-Konermann DE 65 4036 1906 5200 0133 02 Auf den Nettopreis wird der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes hinzugerechnet.
  • Bei Nichtträchtigkeit ist eine vom Tierarzt ausgestellte Bescheinigung bis zum 30. September 2025 einzureichen.
  • Bei Embryotransfer ist die volle Decktaxe für jeden angewachsenen Embryo fällig. Ein geplanter Embryotransfer ist bei der Samenbestellung vorher anzugeben. Jeder gespülte Embryo ist dem Hengsthalter mit zu teilen. Die erste Decktaxe ist bei Bestellung zu entrichten.
  1. Rabattsystem (nur für Hengste der Station Rüscher-Konermann)
  • Bei tierärztlich, nachgewiesener Nichtträchtigkeit in Schriftform, bis zum 30.Sepember 2025, wird dem Züchter für die Güst gebliebene Stute das ½ Nettodeckgeld der gezahlten Decktaxe in der direkt darauffolgenden Saison angerechnet. Dies ist auf andere Züchter, Jahre oder Stuten nicht übertragbar. Die Möglichkeit einer Rückerstattung des Deckgeldes besteht nicht.
  • Der Vorkassenrabatt von 10% gilt einmalig auf die erste Stute.
  • Ab der Zweiten Stute eines Züchters, erhält dieser 10% auf die Decktaxe. Für jede weitere Stute gewähren wir 20% bis max. 40% auf die Decktaxe.
  1. Besamungen / Deckhygiene
  • Von güsten Stuten, ausgenommen Maidenstuten, sind Tupferproben zu entnehmen.
  • Die tierärztliche Betreuung der Stuten vor Ort erfolgt durch die Pferdepraxis an der Surenburg, Hörstel.
  • Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf ein Fachtierarzt hinzugezogen wird. Die Kosten hierfür werden vom Tierarzt dem Stuteneigentümer in Rechnung gestellt.
  • Für die Unterbringung der Stute berechnen wir einen Tagessatz von 15€ + MwSt.
  • Der Samen darf nur für die vom Züchter angegebene Stute verwendet werden.
  1. Haftung
  • Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsgrenze umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Greven.