WEITERE INFORMATIONEN / BEDINGUNGEN:

  • Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen!
  • Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.
  • Eigenbestandsbesamer sind dazu verpflichtet, vor der ersten Besamung, ihre Prüfungsurkunde in Form einer Kopie abzugeben.
  • Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Vertragstierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Vertragstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.
  • Tupferproben, möglichst in der Rosse entnommen, ist erwünscht.
  • Ausgenommen sind 2- und 3- jährigen Maiden – und Fohlenstuten.
  • Unterstellmöglichkeiten für Stuten und Fohlen sind vorhanden. Der Tagessatz beträgt 15,- €+MwSt. Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.